Gesetz zum Nichtraucherschutz beschlossen
Rauchen ist ab September 2007 in öffentlichen
Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Auch der Jugendschutz wird verschärft.
Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeit
Damit
darf vom 1. September an in allen Bundesbehörden, Gerichten,
bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie öffentlichen
Verkehrsmitteln einschließlich Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr
geraucht werden. Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als
Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld
geahndet werden.
Von dem Verbot sind auch Bundestag,
Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt betroffen.
Es gilt „auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und
Dienstraum genutzt werden“. In den Bundeseinrichtungen dürfen
allerdings besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden,
„wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung
steht“. In einer Verordnungsermächtigung soll beschrieben werden, wie
die Räume beschaffen sein sollen.
Rauchen unter 18 Jahren verboten
Für
die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit steigt
das Mindestalter ab September von 16 auf 18 Jahre. Zigarettenautomaten
müssen bis Anfang 2009 entsprechend umgerüstet werden.
Der genaue Gesetzestext des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
hier zum Download: nichtraucherschutzgesetz 68,86 Kb (Rechtsklick, Ziel speichern unter...)
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