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Neben anderen Förderprogrammen bietet die Aktion Mensch auch ein Förderprogramm Kinder- und Jugendhilfe.

Was kann bezuschusst werden?

Alle gute Ideen für Kinder und Jugendliche aus der Liste der möglichen Projektthemen, die einen lokalen Bezug haben und vor Ort das Angebot erweitern.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Freie gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe, die über eine Anerkennung gemäß §75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verfügen oder diese zumindest beantragt haben.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?

Zuschüsse bis zu 70% für Projekte bis zu 36 Monaten Dauer können bewilligt werden für Honorarkosten sowie für projektbezogene Personal- und Sachkosten. Die Zuschussobergrenze beträgt 250.000 Euro.

Das Spektrum der Förderung ist sehr vielfältig:

  • Jugendsozialarbeit
  • Prävention
  • Aufklärung
  • Persönlichkeitsbildung
  • Förderung der Erziehung in der Familie
  • Inklusion bzw. Integration junger Menschen mit und ohne Behinderungen
  • Vorhaben zugunsten junger Menschen mit Migrationshintergrund
  • Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit
  • Gestaltung sozialer Nahräume
  • Vernetzung benachbarter Aufgabenfelder und Institutionen
  • Förderung des sozialen Engagements
  • Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte
  • Evaluation mit unmittelbaren Erkenntnissen für die soziale Arbeit

 

 

 

 

 

 

 

Antragstellung: 

Der gesamte Prozess der Antragstellung - von der Antragstellung über die Weiterleitung und Bearbeitung von Anträgen durch die antragsannehmenden Stellen der Landes- und Bundesverbände bis zur Einreichung bei der Geschäftsstelle der Aktion Mensch – wird durch modernste und barrierefreie Internet-Technologie unterstützt.

Weitere Info´s auf der Homepage der Aktion Mensch >>> 

Quelle:  http://foerderung.aktion-mensch.de/de/foerderprogramme/kinder-_und_jugendhilfe/projekte/Projekte.html

 


 
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