Am 01. Januar 2008 trat das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
(Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz – Bbg NiRSchG) in Kraft.
Bereits am 14.12.2007 hatte der Landtag eines der schärfsten Nichtraucherschutzgesetze in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Im Gesetz ist klar geregelt, daß in Gebäuden und den dazugehörigen Außenbereichen von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, darunter zählen auch Jugendclubs unabhängig der Trägerschaft das Rauchen generell verboten ist.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg dazu:
Zu § 2 Abs. 2:
In Absatz 2 wird klargestellt, dass das Rauchverbot nicht nur in den Gebäuden von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen gilt, sondern das Rauchen auch in den dazugehörigen Außenbereichen verboten ist.
Im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und Jugendlichen wäre es inkonsequent, das Rauchen im Gebäude zu untersagen, auf dem Grundstück, auf dem die Kinder und Jugendlichen insbesondere während der Sommermonate viel Zeit verbringen, das Rauchen zuzulassen. Die bisherige Praxis der "Rauchhöfe" oder "-ecken" signalisiert nur, dass man mit 16 Jahren rauchen kann und bald zu den Erwachsenen gehört. Dies ist wohl die effektivste Botschaft neben der Tabakwerbung, um Kinder und Jugendliche dazu zu bewegen, mit dem Rauchen zu beginnen; hier muss gegengesteuert werden. Es soll mit der Regelung ein umfassender Schutz in sämtlichen Einrichtungen und auf den dazugehörigen Grundstücken gewährleistet werden, in und auf denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, unabhängig von der Trägerschaft. Damit gilt das Rauchverbot auch für die Einrichtungen der Tagespflege. Soweit diese aber lediglich Gemeinschaftsflächen, etwa eines Miethauses benutzen oder öffentliche Freiflächen, wie Spielplätze ist zu beachten, dass ein Rauchverbot nicht gelten kann. Die Betreuungspersonen sollten jedoch wegen der Vorbildwirkung nicht rauchen. (Quelle: http://www.masgf.brandenburg.de )
Hier der Gesetzestext zum Download: Bbg
NiRSchG 29,10 Kb
Außerdem sind auf der Homepage des Ministeriums viele Antworten auf unterschiedliche Fragen zum Gesetz zu finden. Zur FAQ >>>
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